Wesentliche In­for­ma­tio­nen zur Ex­ter­nen­prü­fung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum Staatlich geprüften Kinderpfleger 2024

Ex­ter­nen­in­for­ma­tionsver­anstal­tung Herb­st 2024 von 18:00 – 19:00 Uhr 

Zu­gangslink : https://​viko​.bycs​.de/​v​/​5​236 – 8903-5999?code=BnIT-HBFK

All­ge­meine In­fos dazu : unter Zu­las­sungsvo­raus­set­zun­gen

Grund­sät­zlich­es

  • Es han­delt sich hi­er­bei um keine Aus­bil­dung, d. h. Sie müssen sich eigen­ständig und ohne schulis­che Un­ter­stützung auf die 14 Prü­fun­gen vorbereiten.
  • Am BS Re­gens­burg­er Land wer­den die Prü­fun­gen abgenom­men. Wir prüfen auss­chließlich Be­wohn­er der/​des Stadt Regensburg/​Landkreis Re­gens­burg. Soll­ten Sie in einem an­deren Land­kreis wohnen, wen­den Sie sich bitte an die jew­eilige Berufs­fach­schule : BFS Neustadt an der Wald­naab, BFS Oberviech­tach, BSF Sulzbach-Rosen­berg, BFS Kel­heim (Nieder­bay­ern).
  • Jed­er Regierungs­bezirk führt Ex­ter­nen­prü­fun­gen durch.
  • Es gibt keinen Prak­tikan­ten­ver­trag zwis­chen der Schule und Ihrer Prak­tikum­sein­rich­tung (Kinder­garten, Krippe oder Hort).
  • Es fällt keine Prü­fungs­ge­bühr an.
  • Vor­bere­itungs­ma­te­ri­alien, die von der Schule bere­it­gestellt wer­den, dür­fen nicht an Dritte weit­ergegeben werden.

An­mel­dung

Der voll­ständi­ge, mit allen Un­ter­la­gen verse­hene Antrag auf Zu­las­sung zur Ex­ter­nen­prü­fung als „Staatlich geprüfte/​r Kinderpfleger/​in” ist im Zeitraum Mitte No­vem­ber bis spätestens 1. März des jew­eili­gen Prü­fungs­jahres an der Berufs­fach­schule für Kinderpflege einzureichen.

Die Berufs­fach­schule entschei­det über die Zu­las­sung und teilt das Ergeb­nis dem Be­wer­ber schriftlich mit.
 

Die An­mel­dung be­gin­nt nach der In­for­ma­tionsver­anstal­tung im November. 

Sie müssen min­destens 800 Zeit­stun­den in ein­er Ein­rich­tung für Kinder tätig gewe­sen sein, um zuge­lassen zu werden.
Dieser Nach­weis muss bis zum 01.03.des jew­eili­gen Prü­fungs­jahres vorgelegt wer­den.


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