Wesentliche Informationen zur Externenprüfung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum Staatlich geprüften Kinderpfleger 2024
Externeninformationsveranstaltung Herbst 2024 von 18:00 – 19:00 Uhr
Allgemeine Infos dazu : unter Zulassungsvoraussetzungen
Grundsätzliches
- Es handelt sich hierbei um keine Ausbildung, d. h. Sie müssen sich eigenständig und ohne schulische Unterstützung auf die 14 Prüfungen vorbereiten.
- Am BS Regensburger Land werden die Prüfungen abgenommen. Wir prüfen ausschließlich Bewohner der/des Stadt Regensburg/Landkreis Regensburg. Sollten Sie in einem anderen Landkreis wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Berufsfachschule : BFS Neustadt an der Waldnaab, BFS Oberviechtach, BSF Sulzbach-Rosenberg, BFS Kelheim (Niederbayern).
- Jeder Regierungsbezirk führt Externenprüfungen durch.
- Es gibt keinen Praktikantenvertrag zwischen der Schule und Ihrer Praktikumseinrichtung (Kindergarten, Krippe oder Hort).
- Es fällt keine Prüfungsgebühr an.
- Vorbereitungsmaterialien, die von der Schule bereitgestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Anmeldung
Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in” ist im Zeitraum Mitte November bis spätestens 1. März des jeweiligen Prüfungsjahres an der Berufsfachschule für Kinderpflege einzureichen.
Die Berufsfachschule entscheidet über die Zulassung und teilt das Ergebnis dem Bewerber schriftlich mit.
Die Anmeldung beginnt nach der Informationsveranstaltung im November.
Sie müssen mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder tätig gewesen sein, um zugelassen zu werden.
Dieser Nachweis muss bis zum 01.03.des jeweiligen Prüfungsjahres vorgelegt werden.
Übersicht Prüfungsfächer
Anmeldeformulare Externenprüfung