Externenprüfung Kinderpflege

Sie möchten die staatliche Abschlussprüfung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger als externe Bewerberin oder externer Bewerber ablegen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Anmeldung, Prüfungen und Formularen. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Externenprüfung: keine reguläre Ausbildung

  • Vorbereitung: eigenständig und ohne schulische Unterstützung

  • Anmeldung: nach der Informationsveranstaltung im November möglich

  • Frist: vollständiger Antrag spätestens bis 1. März

  • Praxis: in der Regel mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder

  • Zuständigkeit: nur für Bewerberinnen und Bewerber aus der Stadt Regensburg und dem Landkreis Regensburg

  • Gebühr: keine Prüfungsgebühr

Voraussetzungen und Zulassung

  • Alter: vollendetes 21. Lebensjahr

  • Schulabschluss: mindestens erfolgreicher Mittelschulabschluss

  • Vorbildung: gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege

  • Praxisnachweis: in der Regel mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder

Praxisstunden – was wird angerechnet?

  • Einrichtungen: zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Haus für Kinder

  • Nachweis: die 800 Zeitstunden können auch in verschiedenen Einrichtungen erbracht werden

  • Tagesmutter: Anrechnung mit maximal 400 Stunden

  • Zusatz: danach müssen noch mindestens 400 Stunden in einer Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden

  • Nicht anrechenbar: eigene Erziehungszeiten

  • Nicht anrechenbar: andere Tätigkeiten mit Kindern außerhalb der genannten Vorgaben

Anmeldung und erforderliche Unterlagen

  • Beginn: nach der Informationsveranstaltung im November

  • Abgabefrist: vollständiger Antrag spätestens bis 1. März

  • Praxisstunden: Nachweis ebenfalls bis 1. März

  • Unterlagen: Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikumsnachweise, Führungszeugnis, Meldebescheinigung, ärztliches Zeugnis und Erklärungen zur Prüfung

  • Zusatz: gegebenenfalls B2-Nachweis oder Anmeldung zum Deutsch-Sprachtest

  • Versicherung: Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung für die praktische Prüfung

Deutschkenntnisse

  • Pflicht: Bewerberinnen und Bewerber mit anderer Muttersprache als Deutsch müssen in der Regel einen Deutsch-Sprachtest ablegen

  • Bestandteile: schriftlicher Teil und mündlicher Teil

  • Niveau: etwa B2

  • Ausnahme: der Test entfällt, wenn ausreichende Deutschkenntnisse bereits durch ein entsprechendes Schulzeugnis nachgewiesen werden können  

Prüfungsfächer

  • Umfang: 14 Prüfungen

  • Prüfungsformen: schriftlich, mündlich und praktisch

  • Fächer: unter anderem Deutsch und Kommunikation, Pädagogik und Psychologie, Politik, Gesellschaft und Berufskunde, Ökologie und Gesundheit, Rechtskunde, mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Säuglingsbetreuung sowie Sozialpädagogische Praxis

  • Praktische Prüfung: in der Einrichtung 

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