Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Regensburger Land ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://bszrl.landkreis-regensburg.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der BayDiV teilweise vereinbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Barrieren zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dokumente und Dateien: Nicht alle (insbesondere ältere) PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei bzw. durchgängig maschinenlesbar.
  • Videos: Nicht alle eingebundenen Videos verfügen über Untertitel und/oder Audiodeskription.
  • Inhalte Dritter: Eingebettete Inhalte (z. B. Karten, externe Widgets, iFrames) können Barrieren enthalten, auf die wir nur begrenzt Einfluss haben.
  • Einzelne Bedienelemente: In einzelnen Bereichen kann es vorkommen, dass Kontraste, Fokusdarstellung, Tastaturbedienung oder Beschriftungen noch nicht optimal sind.

Wir bemühen uns, nicht barrierefreie Inhalte nach Möglichkeit schrittweise zu überarbeiten bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Barriere melden – Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen?
Oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form (z. B. barrierefreie PDF-Datei, Textalternative)?
Dann kontaktieren Sie uns bitte:


Bitte beschreiben Sie dabei möglichst genau:

  • auf welcher Seite (Link/URL) das Problem auftritt,
  • welcher Inhalt betroffen ist,
  • welches Endgerät/Betriebssystem/Browser Sie nutzen (wenn möglich).

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am: 05.03.2026 erstellt.
Letzte Überprüfung/Aktualisierung am: 05.03.2026.
Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf einer Selbstbewertung.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet bleibt,
können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.