A) All­ge­meine Informationen
Name und Kon­tak­t­dat­en des Verantwortlichen

Staatlich­es Beru­flich­es Schulzen­trum Re­gens­burg­er Land

Plat­tlinger Str. 24, 93055 Regensburg

+49 941 208 213 0 
sekretariat(at)bsz-regensburg.de

Kon­tak­t­dat­en des Datenschutzbeauftragten

Herr StR Ermegan
Staatlich­es Beru­flich­es Schulzen­trum Re­gens­burg­er Land
Plat­tlinger Str. 24, 93055 Regensburg

+49 941 208 213 0
Kon­takt

IT NUTZUNG­SOR­D­NUNG /INFRASTRUKTUR
Zwecke und Rechts­grund­la­gen für die Ve­r­ar­beitung Ihrer Daten

Wir ve­r­ar­beit­en per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zur Er­fül­lung des Bil­dungs- und Erziehungsauf­trags, den das Bay­erische Gesetz über das Erziehungs- und Un­ter­richtswe­sen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechts­grund­lage für die Ve­r­ar­beitung Ihrer Dat­en ergibt sich, soweit im Fol­gen­den nichts an­deres angegeben ist, aus Art. 85 des Bay­erischen Erziehungs- und Un­ter­richts­ge­set­ztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­stabe e der Daten­schutz­grund­verord­nung (DS­G­VO).

Dem­nach ist es uns er­laubt, die zur Er­fül­lung der schulis­chen Auf­gaben er­forder­lichen Dat­en zu verarbeiten.

Empfänger von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten

Der tech­nis­che Be­trieb un­ser­er Daten­ver­ar­beitungssys­teme er­fol­gt grund­sät­zlich durch

Land­kreis Regensburg
Post­fach 12 03 29
93025 Re­gens­burg

in un­serem Auftrag.

Der Be­trieb un­ser­er bei­den In­ter­net­präsen­zen wird von zwei Fir­men gewährt :

  • bsz​-re​gens​burg​.desysob IT-Un­ternehmensgruppe GmbH & Co. KGKirch­platz 193489 Schorn­dorfE‑Mail : info@​sysob.​com
  • deschwarzkün­stler oHGAl­fred-Ku­bin-Weg 1050374 Erft­stadtEmail : support@​schwarzkuenstler.​com

Für einzelne Ver­fahren set­zen wir weit­ere Auf­tragsver­ar­beit­er ein.

Auf An­forderung wer­den Ihre Dat­en an die zuständi­gen Auf­sichts- und Rech­nung­sprü­fungs­be­hör­den zur Wahrnehmung der jew­eili­gen Kon­troll­rechte übermittelt.

Dauer der Spe­icherung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten

Ihre Dat­en wer­den nur so lange gespe­ichert, wie dies unter Beach­tung geset­zlich­er Auf­be­wahrungs­fris­ten zur Auf­gaben­er­fül­lung er­forder­lich ist. 

Ihre Rechte

Als Be­trof­fen­er ein­er Daten­ver­ar­beitung haben Sie die fol­gen­den Rechte :

  • Sie haben das Recht auf Auskun­ft über die zu Ihrer Per­son gespe­icherten Dat­en (Art. 15 DSGVO).
  • Soll­ten un­richtige per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ve­r­ar­beit­et wer­den, ste­ht Ih­nen ein Recht auf Berich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die geset­zlichen Vo­raus­set­zun­gen vor, so kön­nen Sie die Löschung oder Ein­schränkung der Ve­r­ar­beitung ver­lan­gen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­beitung eingewil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Daten­ver­ar­beitung beste­ht und die Daten­ver­ar­beitung mith­il­fe au­toma­tisiert­er Ver­fahren durchge­führt wird, ste­ht Ih­nen gegebe­nen­falls ein Recht auf Datenüber­trag­barkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Ve­r­ar­beitung eingewil­ligt haben und die Ve­r­ar­beitung auf dieser Ein­willi­gung beruht, kön­nen Sie die Ein­willi­gung jed­erzeit für die Zukun­ft wider­rufen. Die Recht­mäßigkeit der auf­grund der Ein­willi­gung bis zum Wider­ruf er­fol­gten Daten­ver­ar­beitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, jed­erzeit gegen die Ve­r­ar­beitung Ihrer Dat­en Wider­spruch einzule­gen, wenn die Ve­r­ar­beitung auf Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DS­G­VO er­fol­gt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschw­erderecht bei der Aufsichtsbehörde

Un­ab­hängig davon beste­ht ein Beschw­erderecht beim Bay­erischen Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz, den Sie unter fol­gen­den Kon­tak­t­dat­en erreichen :

Postan­schrift : Post­fach 22 12 19, 80502 München 
Adresse : Wag­müller­straße 18, 80538 München 
Tele­fon : 089 212672 – 0 
Tele­fax : 089 212672 – 50

E‑Mail : poststelle@​datenschutz-​bayern.​de
In­ter­net : https://​www​.daten​schutz​-bay​ern​.de/ 

Weit­ere Informationen

Für nähere In­for­ma­tio­nen zur Ve­r­ar­beitung Ihrer Dat­en und zu Ihren Recht­en kön­nen Sie uns unter den oben (zu Be­ginn von A) genan­nten Kon­tak­t­dat­en erreichen.

B) In­for­ma­tio­nen zum Internetauftritt
Tech­nis­che Umsetzung

Unser Web­serv­er wird durch
sysob IT-Un­ternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Kirch­platz 1, 93489 Schorn­dorf de­schwarzkün­stler oHG, Al­fred-Ku­bin-Weg 10, 50374 Erftstadt 
 be­trieben. Die von Ih­nen im Rah­men des Be­suchs un­seres We­bauftritts über­mit­tel­ten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den da­her durch diesen Auf­tragsver­ar­beit­er in un­serem Auf­trag verarbeitet.

Pro­tokol­lierung

Wenn Sie diese oder an­dere In­ter­net­seit­en aufrufen, über­mit­teln Sie über Ihren In­ter­net­brows­er Dat­en an un­seren Web­serv­er. Die fol­gen­den Dat­en wer­den während ein­er laufend­en Verbindung zur Kom­mu­nika­tion zwis­chen Ihrem In­ter­net­brows­er und un­serem Web­serv­er aufgezeichnet :

- Da­tum und Uhrzeit der Anforderung

- Name der ange­forderten Datei

- Seite, von der aus die Datei ange­fordert wurde

- Zu­griff­ssta­tus (Datei über­tra­gen, Datei nicht ge­fun­den, etc.)

- ver­wen­dete In­ter­net­brows­er und ver­wen­detes Betriebssystem

- voll­ständi­ge IP-Adresse des an­fordern­den Rechners

- über­tra­gene Datenmenge.

Aus Grün­den der tech­nis­chen Sicher­heit, ins­beson­dere zur Ab­wehr von An­griffsver­suchen auf un­seren Web­serv­er, wer­den diese Dat­en von uns gespe­ichert. Nach spätestens sieben Tagen wer­den die Dat­en durch Verkürzung der IP-Adresse auf Do­main-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

Ak­tive Komponenten

Wir ver­wen­den ak­tive Kom­po­nen­ten wie Javascript, Ja­va-Ap­plets oder Ac­tive-X-Con­trols. Diese Funk­tion kann durch die Ein­stel­lung Ihres In­ter­net­browsers von Ih­nen abgeschal­tet werden.

Cook­ies

Beim Zu­griff auf dieses In­ter­ne­tange­bot wer­den von uns Cook­ies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespe­ichert, die für die Dauer Ihres Be­such­es auf der In­ter­net­seite gültig sind („ses­sion-cook­ies“). Wir ver­wen­den diese auss­chließlich während Ihres Be­suchs un­ser­er In­ter­net­seite. Die meis­ten Brows­er sind so eingestellt, dass sie die Ver­wen­dung von Cook­ies akzep­tieren, diese Funk­tion kann aber durch die Ein­stel­lung des In­ter­net­browsers von Ih­nen für die laufende Sitzung oder dauer­haft abgeschal­tet wer­den. Nach Ende Ihres Be­such­es wird Ihr Brows­er diese Cook­ies au­toma­tisch löschen.

Auswer­tung des Nutzungsver­hal­tens (Web­track­ing-Sys­teme ; Reichweitenmessung)

Pro­gramme zur Auswer­tung des Nutzerver­hal­tens wer­den von uns nicht eingesetzt.

C) In­for­ma­tio­nen zu weit­eren Verarbeitungen

Zur Er­fül­lung schulis­ch­er Auf­gaben (Art. 2 BayEUG) ve­r­ar­beit­en wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en über fol­gende Personengruppen :

a) Dat­en von Schü­lerin­nen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Dat­en von Schü­lerin­nen und Schülern han­delt es sich ins­beson­dere um Name, Adress­dat­en, Staat­sange­hörigkeit, Re­li­gion­szuge­hörigkeit (soweit für die Schul­prax­is er­forder­lich), Mi­gra­tionsh­in­ter­grund (Geburt­s­land, Jahr des Zuzugs nach Deutsch­land, Mut­ter­sprache deutsch/​nicht deutsch), Leis­tungs­dat­en, Dat­en zur schulis­chen und beru­flichen Vor­bil­dung sowie zur Beruf­saus­bil­dung. Ggf. wer­den auch beson­dere päd­a­gogis­che För­der­maß­nah­men, z.B. Empfehlun­gen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nisse und Ord­nungs­maß­nah­men nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Dat­en von den Erziehungs­berechtigten han­delt es sich ins­beson­dere um Name und Adress­dat­en sowie Angaben zum Sorgerecht. 

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dür­fen Schulen die zur Er­fül­lung der ih­nen durch Rechtsvorschriften zugewiese­nen Auf­gaben er­forder­lichen Dat­en der Schü­lerin­nen und Schüler und deren Erziehungs­berechtigten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rah­men der Her­aus­gabe eines Jahres­berichts für die Schü­lerin­nen und Schüler und die Erziehungs­berechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebe­nen­falls im Hin­blick auf Fo­tos auf ein­er Einwilligung.

Rechts­grund­lage für die Ve­r­ar­beitung von Name und Adress­dat­en der Erziehungs­berechtigten sowie von Angaben zum Sorg­erecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an un­ser­er Schule di­ent in diesem Rah­men ins­beson­dere fol­gen­den spez­i­fis­chen Zwecken :

Kom­mu­nika­tion mit Erziehungs­berechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Doku­men­ta­tion von Schüler- und Schüler­leis­tungs­dat­en, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a BayEUG und Bes­tim­mungen der Schu­lord­nun­gen und der Lehrer­di­en­stord­nung); Er­mit­tlung des son­der­päd­a­gogis­chen Förderbe­darfs (Art. 19 BayEUG); Ein­satz Mo­bil­er Son­der­päd­a­gogis­ch­er Di­en­ste (Art. 21 BayEUG), Prak­tikumsver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mit­gestal­tung des schulis­chen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ord­nungs­maß­nah­men (Art. 86 BayEUG); Durch­führung der Schul­sta­tis­tik (Art. 113b BayEUG); Eval­u­a­tion und Qual­ität­sen­twick­lung (Art. 113c BayEUG); Schul­fi­nanzierung (Art. 4, 10, 19 Bay­erisches Schul­fi­nanzierungs­ge­setz — BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.

Auskun­ft­spflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskun­ft durch Schü­lerin­nen und Schüler beziehungsweise der Erziehungs­berechtigten beste­ht nach Maß­gabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger

An außer­schulis­che Stellen über­mit­teln wir Dat­en un­ser­er Schü­lerin­nen und Schüler nur, soweit es zur Er­fül­lung un­ser­er Auf­gaben er­forder­lich oder an­der­weit­ig geset­zlich vorge­se­hen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere :

  • Erziehungs­berechtigte, Schü­lerin­nen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständi­gen Schu­lauf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)
  • das zuständi­ge Ju­gen­damt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schüler­be­förderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­wegkosten­frei­heits­ge­setz — SchK­FrG i.V.m. der Verord­nung über die Schülerbeförderung)
  • das Lan­desamt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Ein­wohn­er­meldeamt (bei Ab­mel­dung aus­ländis­ch­er Schüler vom Schulbe­such in Bay­ern, § 3 Mit­telschu­lord­nung — MSO)
  • die jew­eils zuständi­ge Handw­erk­skam­mer als Träger über­be­trieblich­er Un­ter­weisungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Beruf­ss­chu­lord­nung — BSO)
  • die für die Beruf­saus­bil­dung zuständi­gen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufs­bil­dungs­ge­setz — BBiG)
  • die Kreisver­wal­tungs­be­hör­den (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdi­gen Un­ter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wahrungs­frist ggf. das zuständi­ge Archiv nach dem Bay­erischen Archivge­setz (Ba­yArchivG)
  • die zuständi­ge Aus­län­der­be­hörde, wenn die Schule bei aus­ländis­chen Schulpflichti­gen fest­stellt, dass sie nicht über hin­re­ichende Deutschken­nt­nisse für einen er­fol­gre­ichen Schulbe­such ver­fü­gen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständi­ge Gesund­heit­samt (§§ 33 – 36 In­fek­tion­ss­chutzge­setz — IfSG)
Dauer der Speicherung

Grund­satz :

Dat­en von Schü­lerin­nen und Schülern und Erziehungs­berechtigten wer­den von uns nur so lange gespe­ichert, wie dies unter Beach­tung geset­zlich­er Auf­be­wahrungs­fris­ten für die jew­eilige Auf­gaben­er­fül­lung er­forder­lich ist.

Dat­en in Schülerunterlagen :

Für Dat­en, die in den Schülerun­ter­la­gen gespe­ichert sind, gel­ten gemäß § 40 der Bay­erischen Schu­lord­nung (BaySchO), grund­sät­zlich fol­gende Speicherfristen :

Be­trof­fene Daten Aufbewahrungszeit/​
Löschungs­frist
1. Schüler­stamm­blatt ; Ab­schlusszeug­nisse oder sie er­set­zende Zeug­nisse in Ab­schrift ; Zeug­nisse, die schulis­che Berech­ti­gun­gen ver­lei­hen, in Ab­schrift ; Urkun­den, die zum Führen eine Berufs­beze­ich­nung berechti­gen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leis­tungsnach­weise 2 Jahre
3. alle übri­gen Daten 1 Jahr

Die Löschfris­ten für die bei Nrn. 1 und 3 genan­nten Dat­en be­gin­nen mit Ablauf des Schul­jahres, in dem die Schü­lerin oder der Schüler die Schule ver­lässt, für die Leis­tungsnach­weise mit Ablauf des Schul­jahres, in dem sie ange­fer­tigt wurden.

b) Dat­en von Lehrkräften

Von Lehrkräften ve­r­ar­beit­en wir Name, Staat­sange­hörigkeit, Angaben zur Lehrbe­fähi­gung und zum Un­ter­richt­sein­satz sowie ggf. weit­ere Per­son­al­dat­en, soweit diese zur Ab­wick­lung des Di­en­stver­hält­niss­es an der Schule er­forder­lich sind (die Per­son­alak­te wird bei der Di­enst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dür­fen Schulen die zur Er­fül­lung der ih­nen durch Rechtsvorschriften zugewiese­nen Auf­gaben er­forder­lichen Dat­en der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rah­men der Führung weit­er­er Per­son­alak­ten (Nebe­nak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bay­erisches Beamtenge­setz (Bay­BG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zu­gle­ich per­son­alver­wal­tende Be­hörde ist, eine weit­ere Per­son­alak­te (Nebe­nak­te) aus Un­ter­la­gen führen, die sich auch in der Grun­dak­te oder Teilak­ten befind­en, soweit deren Ken­nt­nis für die Erledi­gung ihrer Auf­gaben er­forder­lich ist.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an un­ser­er Schule di­ent in diesem Rah­men ins­beson­dere der Durch­führung or­gan­isatorisch­er, per­son­eller und sozialer Maß­nah­men, ins­beson­dere zu Zweck­en der Per­son­alver­wal­tung oder Per­son­al­wirtschaft (vgl. ins­beson­dere Art. 103 BayBG).

Auskun­ft­spflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskun­ft durch Lehrkräfte beste­ht nach Maß­gabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger

An ex­terne Stellen über­mit­teln wir Dat­en der Lehrkräfte nur, soweit es zur Er­fül­lung un­ser­er Auf­gaben er­forder­lich oder an­der­weit­ig geset­zlich vorge­se­hen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere :

- Erziehungs­berechtigte, Schü­lerin­nen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)

- die zuständi­gen Schu­lauf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)

- die zuständi­gen per­son­alver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

- das Lan­desamt für Fi­nanzen (Art. 103 ff. BayBG)

- das Lan­desamt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

- die jew­eils zuständi­ge Handw­erk­skam­mer als Träger über­be­trieblich­er Un­ter­weisungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)

- die für die Beruf­saus­bil­dung zuständi­gen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)

- bei archivierungswürdi­gen Un­ter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wahrungs­frist ggf. das zuständi­ge Archiv nach BayArchivG

- das zuständi­ge Gesund­heit­samt (§§ 33 – 36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz :

Dat­en von Lehrkräften wer­den von uns nur so lange gespe­ichert, wie dies unter Beach­tung geset­zlich­er Auf­be­wahrungs­fris­ten für die jew­eilige Auf­gaben­er­fül­lung er­forder­lich ist.

Per­son­al­dat­en :

Die Spe­icherung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­son­al­dat­en im Rah­men des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es richtet sich nach den Art. 103 ff. Bay­BG, insb. Art. 110 Bay­BG (im Falle der Ar­beit­nehmerin­nen und Ar­beit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. Bay­BG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Dat­en des nicht un­ter­rich­t­en­den Personals

Von nicht un­ter­rich­t­en­dem Per­son­al führen wir die Per­son­al­dat­en, die zur Ab­wick­lung des Di­en­stver­hält­niss­es an der Schule er­forder­lich sind (die Per­son­alak­te wird von der Di­enst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grund­lage

Zen­trale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dür­fen Schulen die zur Er­fül­lung der ih­nen durch Rechtsvorschriften zugewiese­nen Auf­gaben er­forder­lichen Dat­en des nicht un­ter­rich­t­en­den Per­son­als verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rah­men der Führung weit­er­er Per­son­alak­ten (Nebe­nak­ten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bay­BG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zu­gle­ich per­son­alver­wal­tende Be­hörde ist, eine weit­ere Per­son­alak­te (Nebe­nak­te) aus Un­ter­la­gen führen, die sich auch in der Grun­dak­te oder Teilak­ten befind­en, soweit deren Ken­nt­nis für die Erledi­gung ihrer Auf­gaben er­forder­lich ist (im Falle der Ar­beit­nehmerin­nen und Ar­beit­nehmer nach § 611a Bürg­er­lich­es Geset­zbuch (BGB) sowie in entsprechen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an un­ser­er Schule di­ent in diesem Rah­men ins­beson­dere der Durch­führung or­gan­isatorisch­er, per­son­eller und sozialer Maß­nah­men, ins­beson­dere zu Zweck­en der Per­son­alver­wal­tung oder Per­son­al­wirtschaft (vgl. ins­beson­dere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An ex­terne Stellen über­mit­teln wir Dat­en des nicht un­ter­rich­t­en­den Per­son­als nur, soweit es zur Er­fül­lung un­ser­er Auf­gaben er­forder­lich oder an­der­weit­ig geset­zlich vorge­se­hen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere :

- Erziehungs­berechtigte, Schü­lerin­nen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)

- die zuständi­gen Schu­lauf­sichts­be­hör­den (Art. 113 BayEUG)

- die zuständi­gen per­son­alver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

- das Lan­desamt für Fi­nanzen (Art. 103 ff. BayBG)

- das Lan­desamt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

- die jew­eils zuständi­ge Handw­erk­skam­mer als Träger über­be­trieblich­er Un­ter­weisungs­maß­nah­men (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),

- die für die Beruf­saus­bil­dung zuständi­gen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)

- bei archivierungswürdi­gen Un­ter­la­gen nach Ablauf der Auf­be­wahrungs­frist ggf. das zuständi­ge Archiv nach dem BayArchivG

- das zuständi­ge Gesund­heit­samt (§§ 33 – 36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz : Dat­en des nicht un­ter­rich­t­en­den Per­son­als wer­den von uns grund­sät­zlich nur so lange gespe­ichert, wie dies unter Beach­tung geset­zlich­er Auf­be­wahrungs­fris­ten für die jew­eilige Auf­gaben­er­fül­lung er­forder­lich ist.

Per­son­al­dat­en :

Die Spe­icherung, Löschung und Ver­nich­tung Ihrer Per­son­al­dat­en im Rah­men des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es richtet sich nach den Art. 103 ff. Bay­BG, insb. Art. 110 Bay­BG (im Falle der Ar­beit­nehmerin­nen und Ar­beit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. Bay­BG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Dat­en von Per­so­n­en, die mit der Schule in Geschäft­skon­takt oder son­st in Kon­takt ste­hen (z.B. als Di­en­stleis­ter oder Handw­erk­er, Vertreter von örtlichen Be­hör­den oder Per­so­n­en, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weit­ere Dat­en wer­den je nach Art des Geschäfts- oder son­sti­gen Kon­tak­ts verarbeitet.

Rechts­grund­lage

Als Rechts­grund­lage kommt ins­beson­dere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DS­G­VO (Ein­willi­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DS­G­VO (Ab­wick­lung eines Ver­trags) in Betracht.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an un­ser­er Schule di­ent im Rah­men ein­er Ein­willi­gung dem in der Ein­willi­gung angegebe­nen Zweck oder bei der Ab­wick­lung eines Ver­trages der Er­fül­lung des jew­eili­gen Vertrages.

Empfänger

An ex­terne Stellen über­mit­teln wir Dat­en von Per­so­n­en, die mit der Schule in Geschäft­skon­takt oder son­st in Kon­takt ste­hen nur, soweit es zur Er­fül­lung un­ser­er Auf­gaben er­forder­lich oder an­der­weit­ig geset­zlich vorge­se­hen ist.

Dauer der Speicherung

Dat­en von Per­so­n­en, die mit der Schule in Geschäft­skon­takt oder son­st in Kon­takt ste­hen wer­den von uns nur so lange gespe­ichert, wie dies unter Beach­tung geset­zlich­er Auf­be­wahrungs­fris­ten für die jew­eili­gen Ve­r­ar­beitungszwecke er­forder­lich ist.