PIA — Praxisintegrierte Ausbildung
PiA startet am BSZ Regensburger Land
Ausbildungsziel
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verleiht Ihnen die Fachakademie den Berufsabschluss “Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher” und den Titel Bachelor Professional in Sozialwesen. Der Besuch der Fachakademie befähigt die Studierenden, in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin / als Erzieher selbstständig tätig zu sein.
Die Ausbildung
Die praxisintegrierte Ausbildung erstreckt sich über 3 Jahre — bei einem Wechsel zwischen Praxis und Theorie. In dieser Struktur kombinieren sich betreute Praxisphasen in Einrichtungen und theoretisches Studium an der Fachakademie zu je 50 Prozent. Dieses Modell bietet eine hochwertige Alternative zur gegliederten Ausbildung.
Während der Ausbildung erfolgt individuelle Unterstützung und Begleitung durch die Fachakademie in der beruflichen Entwicklung an der Praxisstelle.
Um einen Einblick in verschiedene Tätigkeitsfelder zu gewährleisten, beinhaltet die Ausbildung einen intensiven Einsatz in verschiedenen Einsatzfeldern.
Insgesamt sind 2.400 Unterrichtsstunden und 2.400 Stunden in den Einrichtungen zu absolvieren.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme :
- Abitur oder Fachabitur und 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischer Einrichtung
- Erfolgreich absolviertes Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ).
- Mittlerer Schulabschluss :
- und abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung.
- und Nachweis über 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischer Einrichtung, (dieses Praktikum entfällt bei einer einschlägigen Ausbildung).
- Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist.
Die praktische Phase der Ausbildung setzt voraus, dass Sie einen Träger auswählen und ein entsprechender Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Sicherung eines Schulplatzes erfolgt durch eine vorherige Bewerbung.
Bei der Stellensuche unterstützen wir Sie gerne.
Finanzielles
Die Vergütung erfolgt gemäß den jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen. Nach bestandener Prüfung wird eine Meisterprämie gewährt.
Es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch gemäß den gesetzlichen Regelungen. Die Auszubildenden müssen keine Schulgebühren zahlen und tragen lediglich ein jährliches Aktions- und Materialgeld.
Unterrichtsfächer
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
- Politik und Gesellschaft sowie Soziologie
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
- Ökologie/Gesundheitspädagogik
- Recht und Organisation
- Literatur- und Medienpädagogik
- Englisch,
- Deutsch
- Theologie/Religionspädagogik oder Ethik und ethische Erziehung
- Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
- Kunst- und Werkpädagogik
- Musik- und Bewegungspädagogik
- Übungen (z.B. Erlebnispädagogik)
- Zusatzfach Mathematik
Berufsbezeichnung
Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ beziehungsweise „Staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen.
Zusatzmöglichkeit
Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik haben die Möglichkeit, durch eine erfolgreich absolvierte Ergänzungsprüfung die fachgebundene Fachhochschulreife zu erwerben. Bei sehr guter Gesamtnote der staatlichen Abschlussprüfung und der Ergänzungsprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen die fachgebundene Hochschulreife.
Bewerbung
Melden Sie sich bitte online an. Alle Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage :
www.bszrl.de — PiA an der FakS