3 G Regelung auf dem gesamten Schulgelände !

Bitte beacht­en Sie als Be­such­er der Schule

Das Schul­gelände darf nur unter Ein­hal­tung der ak­tuell gel­tenden 3 G Regelung be­treten werden.
Der Test­nach­weis (Anti­gen Schnell­test oder PCR Test) darf nicht äl­ter als 24 Stun­den sein !

Ein zuhause durchge­führter Selb­sttest re­icht nicht !

Die Schule ist rechtlich verpflichtet den er­forder­lichen 3 G Nach­weis zu kontrollieren.
Bitte in­formieren Sie sich HI­ER über die ak­tuell gülti­gen Regelungen